Stiftung

Stiftung Zukunft und Hoffnung
der katholischen Kirche in Verl

Mit Dekret des Erzbischofs von Paderborn vom 26.09.2014 und Anerkennungsurkunde der Bezirksregierung Detmold vom 20.10.2014 ist die von der Kirchengemeinde St. Anna Verl errichtete Stiftung kirchlich und staatlich anerkannt worden. Sie hat damit Rechtsfähigkeit im staatlichen wie auch im kirchlichen Rechtskreis erlangt.

Die Stiftung verfolgt das Ziel, die zahlreichen pastoralen und caritativen Aufgaben der Gemeinden im Pastoralverbund Verl auf eine langfristig solide Basis zu stellen und auch in Zukunft Handlungsspielraum zu haben, wenn es darum geht, die vielen Arbeitsbereiche und Einrichtungen der Gemeinden fortzuführen und zugleich auch neue Projekte und Aufgaben anzugehen. Wer vorausschaut und rechtzeitig handelt, kann gelassener den nächsten Schritt gehen, die Zukunft in den Blick nehmen und Hoffnung schenken.

Bei der Namensgebung der Stiftung leitet uns das Wort aus dem Buch Jeremia: Denn ich, ich kenne meine Pläne, die ich für euch habe – Spruch des Herrn –, Pläne des Heils und nicht des Unheils; denn ich will euch eine Zukunft und eine Hoffnung geben (Jer 29,11). Der Name der Stiftung ist somit auch ein Bekenntnis, dass wir dieser Zusage Gottes trauen und inmitten der vielfältigen Veränderungen in Gesellschaft und Kirche uns von seiner Treue leiten lassen. In IHM haben wir Zukunft und Hoffnung und wollen sie auch an andere weitergeben.

Warum eine Stiftung?

Nachhaltigkeit und Langfristigkeit sind wesentliche Merkmale einer Stiftung. Es geht darum, eine möglichst großes Stiftungsvermögen zu bilden und dieses auf Dauer fest- bzw. anzulegen. Dieses Stiftungsvermögen darf in seiner Substanz nicht angetastet werden. Es ist daher unerlässlich, dass im Zuge der Gründung bereit gestellte Grundkapital von 75.000,00 €, das inzwischen durch Zustiftungen auf ca. 180.000,- € angewachsen ist, weiterhin deutlich zu erhöhen, da nur die aus der Anlage des Stiftungsvermögens erzielten Erträge sowie Spenden für die Erfüllung der Stiftungszwecke eingesetzt werden dürfen.

Die Erträge und Spenden werden zeitnah für die Erfüllung der in der Stiftungssatzung verankerten Stiftungszwecke eingesetzt. Damit erhalten wir ein zusätzliches und für die Zukunft dringend erforderliches finanzielles Standbein für die kirchlichen Projekte und Einrichtungen der im Bereich der Stadt Verl gelegenen katholischen Kirchengemeinden und deren Arbeit. Denn die finanziellen Rahmenbedingungen der Kirche in Deutschland werden auf absehbare Zeit immer schwieriger, weil durch den Bevölkerungsrückgang immer weniger da sind, die Kirchensteuer zahlen und auch öffentliche Haushalte die Förderung sozialer Einrichtungen nicht mehr im bisherigen Umfang vornehmen. Das bedeutet, dass Einrichtungen und Kirchen geschlossen werden und damit wichtige Aufgaben nicht mehr wahrgenommen werden können. Das enttäuscht und entmutigt viele Menschen. Es gibt aber auch eine andere, ermutigende Seite: Das Engagement von Menschen, denen die Kirche und ihre Sendung wichtig ist. Die einen investieren viel Zeit und Energie in ehrenamtliche Mitarbeit, andere helfen mit großzügigen Spenden, manche tun sogar beides. Mit der Stiftungsgründung schauen wir weit nach vorn und sind uns auch bewusst, dass wir auf den Schultern der vorangegangenen Generationen stehen, die unter großem Einsatz und Opfern das aufgebaut haben, was uns heute noch handeln lässt und das wir nicht leichtfertig aufs Spiel setzen sollten.

Da es sich bei der Stiftung um ein Gemeinschaftswerk handelt, möchten wir Menschen gewinnen, die mit uns Verantwortung für die Stiftung übernehmen, ihre Ziele mittragen und durch Zustiftungen das Stiftungskapital erhöhen und damit die Arbeit auf Dauer sichern. Da wir das Kapital gemeinsam aufbringen wollen, kann jeder nach seinen Möglichkeiten dabei helfen oder etwa bei Geburtstagen, Jubiläen, Beerdigungen um Zuwendungen für die Stiftung bitten oder z.B. seinen Nachlasses ganz oder teilweise der Stiftung vererben. Wer einen größeren Betrag (ab 15.000,00 €) zuwendet, kann selbst festlegen, welcher oder welche Stiftungszwecke aus den Erträgen gefördert werden sollen. Ab einem Betrag von 50.000,00 € kann die Zustiftung auf Wunsch mit dem Namen des Geldgebers (sogannnter Namensfonds) verbunden werden. Zustiftungen können auch auf mehrere Jahre verteilt steuermindernd geltend gemacht werden. Sie werden insgesamt steuerlich besonders begünstigt.

Zweck der Stiftung ist die Beschaffung von Mitteln zur Förderung
  • der Jugend- und Altenhilfe,
  • des Wohlfahrtswesens,
  • Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 der Abgabenordnung
  • der Bildung und Erziehung
  • kirchlicher Zwecke i.S.d § 54 AO der katholischen Kirche
  • der Kunst und Kultur und
  • des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke.
Rechtliche Grundlagen

In der Satzung der Stiftung werden u.a. die Zusammensetzung und Aufgaben der Stiftungsorgane (Vorstand und Stiftungsrat) geregelt, die Stiftungszwecke und die Verwendung der Vermögenserträge sowie Zuwendungen beschrieben und weitere rechtliche Rahmenbedingungen festgelegt.

In den Stiftungsrat wurden Herr Dr. Bruno Jacobfeuerborn (Vorsitzender), Pfarrer Hermann-Josef Hölscher, Herr Sebastian Siggemann, Herr Constantin Vernekohl (stellv. Vorsitzender) gewählt. In den Stiftungsvorstand wurden Pfarrer Karl-Josef Auris (Vorsitzender), Frau Brigitte Gnegel (stellv. Vorsitzende) und Frau Ulrike Verhoven gewählt.

Als rechtsfähige kirchliche Stiftung unterliegt die Stiftung kirchlicher Stiftungsaufsicht nach Maßgabe des Stiftungsgesetzes NRW und des kirchlichen Rechts, insbesondere der Stiftungsordnung für das Erzbistum Paderborn in ihrer jeweils gültigen Fassung. Kirchliche Stiftungsbehörde ist gem. § 2 StiftO PB das Erzbischöfliche Generalvikariat in Paderborn. Die staatliche Stiftungsaufsicht wird von der Bezirksregierung Detmold wahrgenommen. Oberste Stiftungsbehörde ist das Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen.

Mit der gegründeten Stiftung „Zukunft und Hoffnung der katholischen Kirche in Verl“ schaffen wir eine wichtige Grundlage für das pastorale Wirken und caritative Zeugnis unserer Gemeinden im Pastoralverbund für die kommenden Generationen. Wir schaffen Rahmenbedingungen, die helfen können, dass unser persönliches Zeugnis von Gottes Menschenfreundlichkeit den Blick für den Himmel offen hält, damit Menschen erfahren und spüren können, dass Gott auch für sie Pläne des Heils und nicht des Unheils hat und ihnen Zukunft und Hoffnung schenkt. Darum ist uns diese Stiftung ein persönliches Anliegen. Wir freuen uns, dass der Kirchenvorstand die Stiftung errichtet hat und hoffen und bitten, dass viele durch ihre Mitarbeit und Unterstützung zum Gelingen beitragen, damit Kirche auch weiterhin in unserer Mitte gelebt und erlebt werden kann.

Vorstand und Stiftungsrat

Konto: Stiftung Zukunft und Hoffnung der katholische Kirche in Verl
Bank für Kirche und Caritas Paderborn
IBAN DE20 4726 0307 0023 7606 00
BIC GENODEM1BKC

⟩ Stiftungssatzung.pdf
⟩ Flyer.pdf