KV-Wahl in St. Anna / 7.–8. Nov.

Info-Flyer für Kandidierende Infos zur KV-Wahl in St. Anna:
⟩ Kandidierendenflyer (PDF-Download, 1,4 MB)
⟩ Informationen zum Datenschutz (PDF-Download, 219 KB)

Aus der Liste der Wahlberechtigten für die Kirchenvorstandswahl kann für die Dauer von einer Woche
von Freitag, 31.07.2026 bis einschl. Freitag, 07.08.2026
im Pfarrbüro, Bürmannstraße 13, 33415 Verl
täglich während der Öffnungszeiten

von den Wahlberechtigten Auskunft begehrt werden.

Die Wahlberechtigten haben das Recht, die Richtigkeit und Vollständigkeit ausschließlich ihrer in der Liste der Wahlberechtigten eingetragenen personenbezogenen Daten zu prüfen. Zu diesem Zweck können sie persönlich Auskunft aus der Liste der Wahlberechtigten, beschränkt auf ihre personenbezogenen Daten, verlangen.

Einsprüche gegen die Liste der Wahlberechtigten können von den Wahlberechtigten bis zum Ende der Auskunftsfrist in Textform oder zur Niederschrift an den Wahlvorstand gerichtet werden; sie sind zu begründen. Wird einem Einspruch nicht binnen drei Tagen stattgegeben, kön- nen die Beteiligten binnen einer Frist von einer Woche Beschwerde beim Erzbischöflichen Generalvikariat einlegen. Einspruch und Beschwerde haben keine aufschiebende Wirkung.
Nach Ablauf der Frist zum Auskunftsbegehren sind Einsprüche gegen die Liste der Wahlberechtigten nicht mehr zulässig.